WS Personal Ihr Partner für Fachkräfte in Medizin / Soziales und Handwerk / Industrie

Wir für Unternehmen

Sie suchen Personal aus dem Handwerk, dem Pädagogischen Bereich oder aus der Pflege und der medizinischen Betreuung? Sicher, flexibel und qualifiziert? WS Personal unterstützt Sie, damit Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft haben. Rufen Sie uns an und lassen sich gern beraten. 

Treten Sie mit uns in Kontakt:

  • Flexible Personal-Anpassung
  • Qualifizierte Fachkräfte
  • Keine Kündigungsfristen
  • Stressfreies Komplettpaket durch Outsourcing des Bewerbungsprozesses
  • Kontinuierliche persönliche Betreuung
  • Direkte Personalvermittlung möglich

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Antworten zu Ihren Fragen

Zeitarbeit hat den Vorteil, dass Sie jederzeit schnell und unkompliziert Ihre Personalengpässe überbrücken können. Lohnnebenkosten wie Urlaub, Krankheit und Feiertage bleiben Ihnen erspart. Fällt ein Mitarbeitender aus, kann dieser zeitnah ersetzt werden. Vielleicht suchen Sie selbst einen neuen Mitarbeitenden, haben aber keine Zeit sich um die Personalsuche zu kümmern. Wir stellen Ihnen passend qualifiziertes Personal zur Verfügung, das Sie auch gerne über uns testen können, bevor Sie den Mitarbeitenden selbst einstellen.
Sie zahlen ausschließlich die geleisteten Stunden unserer Mitarbeitenden und eventuelle Zuschläge, gemäß vorab vereinbartem Kundenverrechnungssatzes. Der Kundenverrechnungssatz beinhaltet bereits alle Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungsbeiträge, Krankheit, Urlaub und weitere. Die Abrechnung erfolgt gemäß bestätigtem Tätigkeitsnachweis der geleisteten Stunden.
Die Rechtsgrundlage ist immer das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In diesem werden alle Einzelheiten der Dreiecksbeziehung, die zwischen Entleiher (Kunde), Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) und Leiharbeitnehmender (Zeitarbeitender) herrscht, genau geregelt.
Das Zeitarbeitsunternehmen schließt i.d.R. einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Entleiher. Für die einzelnen Überlassungen werden Personalkonkretisierungen verfasst. Alle Verträge müssen jeweils von beiden Parteien vor Beginn der Überlassung unterzeichnet werden. In Einzelfällen kann man sogenannte Kontingentverträge mit Verleihern abschließen.
Die Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung wird ausgestellt von der Agentur für Arbeit und basiert auf auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie ist die Rechtsgrundlage für jedes Zeitarbeitsunternehmen, das Arbeitnehmende einstellt und diese an Kundenunternehmen überlässt. Sie wird von der zuständigen Agentur für Arbeit zunächst auf ein Jahr befristet ausgestellt. Nach dreimaliger erfolgreicher jährlichen Prüfung durch die Erlaubnisbehörde wird dem Zeitarbeitsunternehmen eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ausgestellt. Dies ist die Basis für eine seriöse Zusammenarbeit zwischen Verleiher, Entleiher und natürlich auch dem Zeitarbeitnehmenden. Handelt das Unternehmen rechtlich falsch oder zu ungenau, ist es der zuständigen Agentur für Arbeit vorbehalten, die Erlaubnis wieder zu entziehen.
Aufgrund unserer genauen Prüfung der fachlichen und menschlichen Qualitäten der Kräfte und ihrer Eignung für eine bestimmte Aufgabe, passiert dies äußerst selten. Tritt dieser Fall dennoch mal ein, können Sie den Einsatz selbstverständlich sofort beenden. Gemeinsam suchen wir dann nach einer Lösung, die Sie zufriedenstellt.

Unsere Leistungen für Unternehmen

Zeitarbeit und Testübernahme

Volle Flexibilität bei geringem Risiko: Sie können zukünftige Mitarbeitende zunächst durch und mit uns testen.

Vermittlung von Personal

Zeit und Ressourcen sparen: Zeitarbeit mit uns, ermöglicht Ihnen schnell und einfach Personalengpässe zu schließen.

On-Site Management

Rundum versorgt: Bei WS Personal erhalten Sie kompetente und persönliche Fullservice-Betreuung.

Beratung und Management

Zuverlässig beraten: Unser Team findet geeignetes Personal für Sie und übernimmt dabei den gesamten Prozess.

Die Bescheinigungen

Unbedenk­lichkeits­bescheinigung

Hier können Sie unsere Unbedenk­lichkeits­bescheinigung des Finanz­amtes einsehen.

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Erlaubnis Arbeitneh­mer­überlassung

Hier können Sie unsere Erlaubnis zur gewerb­lichen Arbeit­nehmer­überlas­sung einsehen.

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Unbedenk­lichkeits­bescheinigung der VBG

Hier finden Sie die Unbedenk­lichkeits­bescheinigung der VBG.

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